Mieterinnen und Mieter sollen
- einer Landeskirche angehören
- einen engen Bezug zu Wallisellen haben
- Eine AHV- oder IV-Rente (ab 55-jährig) beziehen oder in absehbarer Zeit eine entsprechende Rente beziehen
- fähig sein, einen eigenen Haushalt zu führen
- finanziell auf eine günstige Wohnung angewiesen sein